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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH

Stand: 27.01.2025

1. Allgemeines- Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrages in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH. Für den abgeschlossenen Vertrag gelten damit ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen die Aschenbrenner GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aschenbrenner GmbH stehen unter www.aschenbrennerstahlbau. de zum Abruf und Ausdruck zur Verfügung. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur Gegenüber Unternehmen im Sinn von§ 14.1 BGB.

2. Angebote, Vertragsabschluss

Sämtliche von der Aschenbrenner GmbH erstellten Angebote sind freibleibend, wenn keine anderweitige vertragliche Regelung erfolgt. Alle aufgeführten Preise sind netto Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Für sämtliche erstellten Angebotsunterlagen und sonstige technischen Unterlagen behält sich die Aschenbrenner GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. An die vertragliche Regelung sind wir erst gebunden, sobald diese mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Aschenbrenner GmbH angenommen wird. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Aschenbrenner GmbH zustande. Durch die Auftragsbestätigung tritt der Kaufvertrag automatisch in Kraft. Wird ein Auftrag nach Vorgaben und/oder einer Konstruktion und Entwürfen des Kunden erteilt und erweist sich diese aus technischen/rechtlichen Gründen als nicht durchführbar, ist die Aschenbrenner GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bereits ausgeführte Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Informationen sind freibleibend und auch bezüglich Preisangaben, Maßen und Beschaffenheit unverbindlich. Die Aschenbrenner GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise zu beauftragen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis beinhaltet bei tatsächlicher Durchführung des Bauvorhabens die Erstellung einer prüffähigen Statik incl. der erforderlichen Pläne für die von Aschenbrenner GmbH zu liefernden tragenden Gebäudekonstruktion sowie den im Auftrag aufgeführten Leistungsumfang. Durch Bauauflagen erforderliche Baustellenkontrollen (z. Bsp. Bewehrungsund Konstruktionsabnahme), Sonderplanungen (z. Bsp. Begrünungs- Bepflanzungs- und Entwässerungspläne, Lüftungspläne) sind im Angebotspreis nicht enthalten und werden nach der HOAI gesondert berechnet. Strom und Wasser für die Baustelle sowie Einrüstung des Gebäudes ist komplett, sofern nicht anders schriftlich vereinbart und bestätigt, bauseits zu stellen. Nachweise für Wärme-, Schall- und vorbeugenden Brandschutz sind im Planungsumfang der Aschenbrenner GmbH nicht enthalten, auch wenn dies in den Baubescheiden gefordert wird. Die Erstellung dieser Nachweise erfolgt nur gegen separate Vergütung. Angebotene Preise haben ab Datum der Angebotserstellung eine Gültigkeit von 14 Tagen. Entstehen bei einem Vertragsabschluss nach Ablauf der 14 Tage höhere Lohn-, Material-, Rohstoff- oder Vertriebskosten, werden diese automatisch im Umfang der eingetretenen Kostensteigerung mit verrechnet und gelten folglich als akzeptiert. Die Aschenbrenner GmbH behält sich das Recht vor, Preise auch nach Vertragsabschluss im Umfang der eingetretenen Kostensteigerung zu verändern, wenn dies durch Änderungen der Lohn-, Material-, Rohstoff oder Vertriebskosen erforderlich ist. Die Aschenbrenner GmbH wird die Veränderung auf Verlangen des Kunden nachweisen. Alle aufgeführten Preise sind netto Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Falls nicht anders vereinbart gelten die Preise frei Baustelle innerhalb BRD. Für Lieferungen ins Ausland gilt frei Grenze, ausschließlich Verpackung und Entladung vor Ort. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückhaltung nur berechtigt, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind und keine vertraglichen Eigenleistungen des Kunden betreffen und die Gegenforderung keine Mangelbeseitigungskosten oder Fertigstellungsmehrkosten betreffen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aschenbrenner GmbH ist trotz anderslautender Zweckbestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten zu verrechnen {§366 Abs.2 BGB; §366 Abs.1 BGB wird abbedungen).

4. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang

Der Beginn der von der Aschenbrenner GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die Erteilung einer bestehenden Baugenehmigung voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt des Weiteren die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Vereinbarte Lieferund Montagetermine gelten als annähernd vereinbart und stellen keinen verbindlichen, den Verzug auslösenden Fertigstellungstermin dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch bei ausdrücklicher Vereinbarung eines verbindlichen Liefer- und Montagetermins befindet sich die Firma Aschenbrenner GmbH erst dann im Verzug, wenn der Liefertermin um mehr als 15 Kalendertage überschritten wird. Nach Meldung des Verzuges durch den Auftraggeber steht der Aschenbrenner GmbH eine Nachfrist von 15 Kalendertagen zu. Wird die Ware im Kundenauftrag versandt oder erfolgt eine Selbstabholung der Ware durch den Käufer geht ab Beladung des Frachtführers, unabhängig wer die Frachtkosten trägt, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung oder der Verlust der Ware auf den Käufer über. Wird die Aschenbrenner GmbH durch unvorhersehbare, von Ihr nicht beeinflussende (höhere Gewalt, ungünstige Witterungsverhältnisse, Arbeitskampfmaßahmen außerhalb des eigenen Unternehmens, Verkehrsstörungen, etc.) an der Erfüllung der Leistungspflicht verhindert, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Verhinderung.

5. Montage

Beinhaltet der Vertrag auch die Durchführung von Montageleistungen durch die Aschenbrenner GmbH, gelten dazu unsere gesondert ausgefertigten Montagebedingungen. Der Bestimmungsort oder die Baustelle muss mit schwerem LKW (ca. 40 t) ungehindert befahrbar und erreichbar sein. Strom und Wasser sind bauseits zu stellen. Der Auftraggeber hat ausreichend und rechtzeitig einen Lagerplatz für Abfall und Abfall-/Mischcontainer zur Verfügung zu stellen. Abfälle aus der Bauausführung (Abschnitte/Ausschnitte von Wand und Dach, gleich ob Sandwich-, Mineralwolle oder Trapezblechausführungen, Restlängen von Blechkantteilen, Restmengen von Mineralwolle, Bauschutt etc.) sind vom Auftraggeber zu entsorgen. Die Kosten hierfür, sowie die Kosten der Containerstellung, An- und Abfuhr der Container und der Entsorgung selbst sind uneingeschränkt vom Auftraggeber zu tragen und in den von Aschenbrenner GmbH genannten Preisen nicht inkludiert. Bei Unterbrechung der Montage, die nicht von der Aschenbrenner GmbH zu vertreten sind, werden dadurch bedingte zusätzliche An- und Rückfahrzeiten mit dem jeweils gültigen Montagestundensatz berechnet zuzüglich einer Pauschale von z. Zt. € 500,00 zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer berechnet.

6. Abnahme:

Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn ein Vertragspartner dies innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich verlangt. Die Abnahme hat dann innerhalb von weiteren 12 Werktagen zu erfolgen. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die gesamte Leistung als abgenommen nach Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die erfolgte Fertigstellung der Leistung. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, mit Beginn der Nutzung der Leistung.

7. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung behält sich die Aschenbrenner GmbH das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Leistungen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung vor. (verlängerter Eigentumsvorbehalt) Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objekts) in Höhe der Forderung der Aschenbrenner GmbH an diese ab. Ein Wiederverkäufer ist verpflichtet den Eigentumsvorbehalt der Aschenbrenner GmbH seinem Geschäftspartner anzuzeigen. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und Dienstleistung, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Aschenbrenner GmbH seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Aschenbrenner GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer. überzähliges Material (kein Abfall) bleibt Eigentum der Aschenbrenner GmbH und wird kostenlos zurückgeholt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Aschenbrenner GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Vertragsstrafe aus Ziffer 10 zu verlangen und unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen, oder gemäß der Regelung unter Punkt 7, Absatz 4 zu verfahren.

8. Gewährleistung

Bei reinen Kaufverträgen sind die von uns vorgenommenen Lieferungen unverzüglich; spätestens drei Werktage nach Zugang der Ware; vom Kunden zu untersuchen. Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich an die Aschenbrenner GmbH zu melden. Für im Rahmen der Prüfung nicht erkennbare Mängel ist die Anzeige unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach der Entdeckung, vorzunehmen. Spätere Mängelanzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche erlöschen in dem Moment, wo die gelieferte Ware vermischt, be- oder verarbeitet oder eingebaut wird. Für alle Verträge gilt: Die Aschenbrenner GmbH haftet nur für DIN-Normen. Unterschiede im Farbton der Verzinkung von Stahlteilen stellen keinen Mangel dar. Die Aschenbrenner GmbH haftet nicht für Mängel durch höhere Gewalt oder gewaltsame Einflüsse, welche nicht durch sie zu beeinflussen oder verantworten sind. Mängelansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder nur unerhebliche Abweichungen der tatsächlichen Beschaffenheit von der vertraglichen Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.

9. Entschädigung

Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist die Aschenbrenner GmbH, unbeschadet weiterer Ansprüche, berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Kommt es im Falle eines Rücktrittes durch Vertragsverletzung des Käufers oder aus einem anderen von der Aschenbrenner GmbH nicht zu vertretenden Umstand innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsabschluss nicht zur Vertragserfüllung, ist der Käufer zur Zahlung einer Entschädigung an die Aschenbrenner GmbH in Höhe von 15 % der Bruttoumsatzsumme zuzüglich 3% Handelsvertreterprovision verpflichtet. Dabei hat der Käufer das Recht, einen geringeren oder den Anfall eines kleineren Schadens nachzuweisen. Das Recht der Aschenbrenner GmbH zum Nachweise und zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt, Statische Unterlagen, Pläne und sonstige Geschäftspapiere dürfen dem Wettbewerb nicht zugänglich gemacht und an Unbefugte weitergegeben werden, da ansonsten eine Vertragsstrafe an die Aschenbrenner GmbH in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme berechnet wird.

10. Bildrechte

Die Aschenbrenner GmbH ist berechtigt, für Marketing- und Werbemaßnahmen (z. Bsp. Homepage, Prospekte, Referenzliste, Social Media usw.) das Projekt auf eigene Kosten zu fotografieren und diese Bilder uneingeschränkt einzusetzen.

11. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kötzting vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

Unser Konzept

  • Ein Ansprechpartner für das gesamte Projekt
  • Qualifizierte Beratung durch langjährige Erfahrung
  • Exakte Planungsarbeit dank moderner Technik
  • Schnelle und effektive Projektabläufe

Kontaktdaten

Aschenbrenner GmbH
Lamer Str. 17
D - 93444 Bad Kötzting

+49 (0) 99 41 - 6 00 - 0

+49 (0) 99 41 - 6 00 - 41

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